WIE KOMMT EINE VERBINDLICHE RESERVIERUNG/BUCHUNG ZUSTANDE?
Buchungen erfolgen ausnahmslos per Mail. Nach Ihrer mündlichen/schriftlichen Anfrage und ggf. Klärung offener Fragen werden Sie gebeten kurz per Mail eine Buchungsanfrage an info@seminarhaus-dortmund.de zu senden. Danach erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Buchung per Mail. Circa drei Wochen vor Kursbeginn wird Ihnen per Mail eine Rechnung (Vorkasse) zugesendet. Die Begleichung der Miete ist gleichzeitig die Bestätigung der Buchung.
WIE MACHEN WIR DAS AM TAG DER ANREISE (GANZTAGESBUCHUNGEN)?
Wenn Sie Ihre Wunschzeit übermittelt haben, werden Sie zum angegebenen Zeitpunkt persönlich begrüßt. Vor Ort werden dann noch die Geräte etc. erklärt. Die Schlüsselübergabe findet vor Ort statt. Auch ein kontaktloses Einchecken ist – falls von Ihnen gewünscht – möglich.
WIE SIND DIE STORNOBEDINGUNGEN?
_ bis 30 Tage vor Seminarbeginn: eine Stornierung ist kostenfrei möglich
_ bis 21 Tage vor Seminarbeginn: 20% des Gesamtbetrages
_ bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50% des Gesamtbetrages
_ bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 80% des Gesamtbetrages
_ bis 1 Tag vor Seminarbeginn: 100% des Gesamtbetrages
STORNOBEDINGUNGEN COVID-19:
Für Vermietungen durch den Eigentümer gilt das Mietrecht. Dieses verpflichtet den Mieter zur Zahlung der Stornogebühren, unabhängig davon, warum und wann er die Buchung storniert. Das was vereinbart wurde gilt auch im Falle des Coronavirus, im Falle einer Epedemie oder auch Pandemie und wenn nichts individualisiertes vereinbart wurde, gilt immer das Mietrecht.
BIETEN SIE ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN AN?
Nein.
BIETEN SIE CATERING AN?
Nein.
KANN ICH DIE RÄUME AUCH FÜR FEIERN NUTZEN?
Nein.
VERTRAGSGEGENSTAND
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil eines erteilten Auftrages. Der Auftrag kommt mit der verbindlichen Buchung des Seminarveranstalters zustande.
PREISE
Die Mieten und Gebühren verstehen sich in Euro. Mehrwertsteuer wird bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erhoben.
ZAHLUNG
Für die Zahlung des Rechnungsbetrages stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Barzahlung vor Ort (nach Absprache)
2. Überweisung vor Beginn des Seminars nach vorheriger Rechnungsanforderung (Vorkasse)
STORNIERUNG DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter bucht die Seminarräume nebst Ausstattung und Sonderleistungen verbindlich. Der Vermieter stellt
wie vereinbart die verbindlich gebuchten Räumlichkeiten zur Verfügung. Bei einer Stornierung durch den Veranstalter fallen Stornierungsgebühren auf Basis des Gesamtbetrages an. Dieser berechnet sich aus der Summe der Raumkosten.
Die Stornogebühren betragen:
_ bis 30 Tage vor Seminarbeginn:
eine Stornierung ist kostenfrei möglich
_ bis 21 Tage vor Seminarbeginn:
20% des Gesamtbetrages
_ bis 14 Tage vor Seminarbeginn:
50% des Gesamtbetrages
_ bis 7 Tage vor Seminarbeginn:
80% des Gesamtbetrages
_ bis 1 Tag vor Seminarbeginn:
100% des Gesamtbetrages
PRIVATES MIETRECHT
Für Vermietungen durch den Eigentümer gilt das Mietrecht. Dieses verpflichtet den Mieter zur Zahlung des Mietpreises/der Stornogebühren, unabhängig davon, warum und wann er die Buchung storniert. Das was vereinbart wurde gilt auch im Falle des Coronavirus, im Falle einer Epedemie oder auch Pandemie und wenn nichts individualisiertes vereinbart wurde, gilt immer das Mietrecht.
KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter ist berechtigt das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen aufzulösen wenn
_ die Veranstaltung bzw. ein Zusammentreffen gegen geltendes Recht verstößt
_ die in den AGB’s niedergelegten Grundsätze des Umgangs miteinander gefährdet sind
_ die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist
_ offene Rechnungen nicht bezahlt sind
_ bei Geschäftsaufgabe des Vermieters
Dem Veranstalter stehen in diesen Fällen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter zu, es sei denn, der
Vermieter hätte den Ausfall vorsätzlich herbeigeführt.
RAUCHEN
Das Seminarhaus Dortmund ist ein rauchfreies und vegetarisches Haus. Aschenbecher stehen im Außengelände
zur Verfügung.
INTERNETNUTZUNG UND MUSIK
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, die
rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Das unerlaubte Herunterladen von Videos, Bildern, Texten oder Musik aus dem Internet ist nicht gestattet. Hier bestehen Urheberrechte Dritter. Weiterhin bestehen ggf. Rechte der GEMA. Diese sind vorab vom Seminarleiter bzw. Veranstalter selbst zu klären und ggf. entsprechende Genehmigungen einzuholen. Wir weisen darauf hin, dass der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch ihn und seine Seminarteilnehmer alleine verantwortlich ist. Der Vermieter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
BESCHÄDIGUNGEN DURCH DEN VERANSTALTER
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände muss vom Vermieter genehmigt werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial anfallenden Kosten gehen zulasten des Veranstalters. Es haftet im vollen Umfang der Mieter.
MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, darunter fallen auch persönliche Gegenstände,
wird keine Haftung durch den Vermieter übernommen. Es ist Sache des Veranstalters die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Haftung Für Beschädigungen, die durch die Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser gegenüber dem Vermieter in voller Höhe und ausschließlich selbst.
SCHLÜSSEL
Bei verschuldetem Schlüsselverlust haftet der Mieter.
SAUBERKEIT
Die Räume sind ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen.
Stand: 02.2022